Kendzia & Meyer

Gebühren

Gebühren und Auslagen unserer Tätigkeit berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Als Auftraggeber/in tragen Sie die Anwaltskosten, aber Sie haben vielfach Freistellungs- oder Ersatzansprüche gegen Dritte, etwa Ihre Rechtsschutzversicherung, den/die Arbeitgeber/in oder gegen Schädiger/in oder Verursacher/in. Die Prüfung und Geltendmachung dieser Ansprüche sowie die Abrechnung mit dem/der Gegner/in ist Teil unserer anwaltlichen Tätigkeit. Gerne informieren wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch über die voraussichtliche Höhe des Honorars und das Kostenrisiko.

Beratung

Seit dem 01.07.2006 sind wir gesetzlich verpflichtet, für Beratungen und Gutachten eine Gebührenvereinbarung zu treffen. Das Honorar für eine außergerichtliche Beratung bemisst sich nach Dauer und Schwierigkeit Ihrer Angelegenheit.

Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung

Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich mit Ausnahme von straf- und sozialrechtlicher Angelegenheiten nach dem Gegenstandswert. Möglich sind Honorarvereinbarungen. Gern klären wir Einzelheiten mit Ihnen persönlich.

Staatliche Hilfen

Beziehen Sie Sozialleistungen oder ist Ihr Einkommen gering, können Sie zur Rechtsverfolgung staatliche Hilfen in Anspruch nehmen. Unsere Vergütung erfolgt in diesem Fall durch die Landeskasse. Im außergerichtlichen Bereich haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe zu stellen. Den hierfür erforderlichen Beratungshilfeschein erhalten Sie bei der Rechtsantragsstelle Ihres zuständigen Gerichts. Für die klageweise Durchsetzung Ihrer Ansprüche kann Prozesskostenhilfe gewährt werden. Zögern Sie nicht, uns darauf anzusprechen.

 

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