Mietrecht
Für Vermieter/innen wie Mieter/innen ergeben sich häufig wiederkehren Fragen zur Höhe der Miete, zu den Pflichten aus einem Mietverhältnis oder den Möglichkeiten einer Kündigung.
Entsprechend breit ist das Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen schon im außergerichtlichen Bereich, etwa bei der Vorbereitung oder Überprüfung von Mieterhöhungsverlangen, bei der Geltendmachung von Gewährleistungsrechten oder Kautionsansprüchen, bei der Regulierung von Mietrückständen oder der Beratung über Kündigungsmöglichkeiten für Mieter/in und Vermieter/in.
Natürlich vertrete ich Sie im Bedarfsfalle gern auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihres Anspruches, etwa bei Mängelbeseitigungs- oder Mietzahlungsklagen, bei Räumungsbegehren oder Klagen auf Zustimmung zur Mieterhöhung.