Rechtsanwalt Sven Meyer

Verkehrsrecht

Die Versicherungen agieren mit harten Bandagen! Gerade in Verkehrsangelegenheiten ist die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsbeistands Ihres Vertrauens von entscheidender Bedeutung.

Es mehren sich Fälle, in denen die gegnerische Haftpflichtversicherung bei Verkehrsunfällen zügig an Geschädigte herantritt und eine schnelle und unkomplizierte Schadensabwicklung verspricht. Bedingung: Der Verzicht, eine/n Anwältin/Anwalt einzuschalten.
Doch Vorsicht: Oft wird nur ein Bruchteil dessen überwiesen, was Ihnen wirklich zusteht. Mit Verweisen auf Nutzungsausfall, Mietwagen, Schmerzensgeld kann ich Sie effektiv darin unterstützen, wirklich das zu bekommen, was Sie beanspruchen dürfen.

Oft weiß der-/diejenige, der/die in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde bspw. nicht, dass er/sie berechtigt ist, eine/n eigene/n, öffentlich bestellte/n und vereidigte/n Kfz-Sachverständige/n für die Schadensbegutachtung sowie eine Werkstatt des Vertrauens für die Reparatur auszuwählen.

Kontaktieren Sie mich in einem solchen Fall, damit wir möglichst sofort einen Besprechungstermin vereinbaren können und ich Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen kann.

 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.