Rechtsanwalt Sven Meyer

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gibt es reichlich Konfliktstoff. Ich vertrete Sie bei Fragen im Zusammenhang mit Abmahnungen, Kündigungen oder der einvernehmlichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Außerdem berate ich bei

  • der Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • der Geltendmachung von Lohn- und Lohnfortzahlungsansprüchen
  • Fragen des Mutterschutzes
  • der Beschäftigungsbefristung
  • betriebsinternem Mobbing
  • Abfindungszahlungen
  • Weihnachts- und Urlaubsgeldansprüchen.

Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich nehme ich Ihre Interessen individuell und nachhaltig wahr. Es lohnt sich unbedingt, sich schon bei der Begründung eines Arbeitsverhältnisses anwaltlich beraten zu lassen. Eine detaillierte Prüfung in dieser Phase erspart oft erhebliche Streitigkeiten zum Ende eines beruflichen Beschäftigungsverhältnisses. Rufen Sie mich an und lassen Sie uns einen Gesprächstermin vereinbaren.

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